Redaktion: R&U Recruitment ·
Das Wichtigste zuerst
Bei einer Direktvermittlung kommt der Arbeitsvertrag zwischen dem einstellenden Unternehmen und der vermittelten Person zustande. R&U unterstützt die Suche und persönliche Abstimmung im vereinbarten Umfang. Das unterscheidet sich von Arbeitnehmerüberlassung; Suchauftrag, Honorar und Zuständigkeiten werden vorab geklärt.
Sie benötigen dauerhaft Unterstützung im eigenen Team und möchten bei der Kandidatensuche begleitet werden? Dann kann eine Direktvermittlung zum Bedarf passen. Entscheidend ist, welche Leistung Sie beauftragen und welche Entscheidungen in Ihrem Betrieb bleiben.
Dieser Leitfaden hilft, Angebote und Erwartungen sauber zu trennen. Er beschreibt keine garantierte Vermittlungsdauer und ersetzt keine Prüfung eines konkreten Vertrags. Für R&U werden Leistung und Vergütung auftragsbezogen vereinbart.
Direktvermittlung, eigene Suche und Überlassung unterscheiden
Die IHK Köln grenzt Arbeitsvermittlung von Arbeitnehmerüberlassung ab: Vermittlung führt Bewerber und Arbeitgeber zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zusammen. Bei einer Überlassung besteht eine andere Vertragskonstellation. Verwenden Sie diese Begriffe deshalb nicht als austauschbare Bezeichnungen für Personalbeschaffung.
Die folgende Übersicht dient der ersten Orientierung. Die genaue Ausgestaltung einer Dienstleistung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Das Angebot auf den R&U-Arbeitgeberseiten bezieht sich auf die direkte Einstellung durch den Kundenbetrieb.
| Modell | Grundprinzip | Für die Entscheidung prüfen |
|---|---|---|
| Eigene Suche | Ihr Unternehmen organisiert Ansprache und Auswahl selbst | Interne Kapazität, Kanäle, Fachgespräche und Rückmeldezeiten |
| Direktvermittlung | Unterstützung bei der Suche; Einstellung direkt im Kundenunternehmen | Suchauftrag, Leistungsumfang, Honorar und Auswahlzuständigkeit |
| Arbeitnehmerüberlassung | Beschäftigung beim Verleiher und Einsatz beim Entleiher | Eigenständiges Vertrags- und Rechtsmodell; kein hier zugesagtes R&U-Angebot |
Fachliche Grundlage: Begriff der privaten Arbeitsvermittlung
Ein Suchauftrag braucht mehr als einen Berufstitel
Legen Sie fest, für welche konkrete Aufgabe gesucht wird. Beim technischen Personal gehören Anlagen, Unterlagen, notwendige Qualifikationen und Grenzen der Selbstständigkeit dazu. Ergänzen Sie Standort, Arbeitszeit, bestätigte Vergütung und die mögliche Einarbeitung. Unklare Anforderungen führen sonst bereits vor dem ersten Fachgespräch zu unterschiedlichen Erwartungen.
Vereinbaren Sie außerdem den Umfang der Zusammenarbeit. Dazu gehören die zu besetzende Rolle, Abstimmungswege, der Umgang mit bereits bekannten Bewerbern und die Abrechnung. Zusätzliche Leistungen sollten erkennbar enthalten oder getrennt beschrieben sein. Ein Gespräch über den Bedarf ist noch keine pauschale Zusage für alle denkbaren Leistungen.
Vorauswahl unterstützt die Entscheidung, sie ersetzt sie nicht
R&U gleicht persönliche Angaben und vorhandene Unterlagen mit dem abgestimmten Stellenprofil ab. Offene Nachweise werden als offen benannt. Ihr Unternehmen entscheidet, welche betrieblichen Fachgespräche oder weiteren Nachweise nötig sind und ob eine Einstellung erfolgt.
Planen Sie einen fachlichen Ansprechpartner ein. Ein Personalgespräch kann klären, ob Bedingungen und Motivation zusammenpassen. Ob jemand an Ihrer konkreten Anlage selbstständig arbeiten darf und welche Unterweisungen erforderlich sind, ist eine andere Aufgabe. Diese Verantwortung lässt sich nicht mit dem Satz „Der Vermittler hat den Kandidaten geprüft“ erledigen.
Ein Arbeitsvertrag allein organisiert auch noch keinen gelungenen Start. Wer informiert das Team, stellt Arbeitsmittel bereit und übernimmt die Einarbeitung? Klären Sie diese Punkte vor dem Eintritt. So bleibt nach der Auswahl kein vermeidbares Organisationsloch.
Kosten, Daten und Rückmeldungen vorher abstimmen
Vergleichen Sie bei Vermittlungsangeboten die enthaltenen Leistungen, nicht nur eine Zahl. Das Bundesportal Make it in Germany weist bei Vermittlungsagenturen auf unterschiedliche Leistungsumfänge hin. Daraus sollte nicht abgeleitet werden, dass R&U automatisch Sprachkurse, Anerkennungsverfahren oder andere Zusatzleistungen übernimmt; maßgeblich bleibt der einzelne Auftrag.
Bewerberunterlagen sind keine frei zirkulierende Vertriebsunterlage. Bei R&U erfolgen persönliche Zuordnung und konkrete Empfängerfreigabe vor einer Vorstellung. Ihr Unternehmen sollte festlegen, wer Unterlagen für das Auswahlverfahren benötigt und wie Rückmeldungen sicher erfolgen. Ein pauschaler Versand an mehrere Unternehmen ist nicht Teil dieses Ablaufs.
Definieren Sie für Rückmeldungen eine zuständige Person und einen praktikablen Zeitraum. Eine Bewerbung kann fachlich passen und trotzdem durch lange interne Abstimmung verloren gehen. Dieser Prozesspunkt lässt sich oft früher verbessern als die Reichweite einer weiteren Stellenanzeige.
Fachliche Grundlage: Vermittlungsagenturen: Leistungen und Auswahl
Ihre Vorbereitung als Arbeitgeber
- Direkte Einstellung als gewünschtes Beschäftigungsmodell bestätigen.
- Aufgaben, erforderliche Nachweise und tatsächliche Konditionen schriftlich konkretisieren.
- Vermittlungsleistungen, Honorar und Abrechnungsbedingungen vor Beauftragung abstimmen.
- Fachliche Entscheidung, Datenschutz und Rückmeldeverantwortung intern zuordnen.
- Einarbeitung und Startorganisation bereits vor Vertragsabschluss vorbereiten.
Häufige Fragen
Wird R&U Arbeitgeber der vermittelten Person?
Bei der hier beschriebenen Direktvermittlung wird die Person direkt bei Ihrem Unternehmen eingestellt. R&U begleitet die vereinbarte Vermittlungsleistung.
Ist eine Direktvermittlung automatisch nur bei Erfolg kostenpflichtig?
Eine pauschale Aussage wäre unzuverlässig. Honorarmodell, Fälligkeit und mögliche zusätzliche Leistungen müssen im konkreten Angebot festgelegt werden. Prüfen Sie diese Punkte vor der Beauftragung.
Wie beginne ich eine Anfrage?
Beschreiben Sie im bestehenden Unternehmensformular Berufsgruppe, Aufgabe und Kontaktmöglichkeit. Die fachliche Abgrenzung und die Bedingungen des Suchauftrags werden anschließend persönlich besprochen.
Quellen und Einordnung
Berufsbilder und fachliche Grundlagen sind durch die folgenden Quellen belegt. Daraus folgt keine Aussage über aktuell offene Stellen, individuelle Konditionen oder eine Einstellungszusage.
- IHK Köln: Begriff der privaten ArbeitsvermittlungGeprüft am 26. Oktober 2026 · Verwendet wird die begriffliche Abgrenzung, nicht die dort genannten Vergütungsgrenzen für Bewerberverträge.
- Make it in Germany – Portal der Bundesregierung: Vermittlungsagenturen: Leistungen und AuswahlGeprüft am 26. Oktober 2026
