Stand: 23.05.2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen von:
R&U Recruitment Kreuzstr. 1-3 45468 Mülheim an der Ruhr Deutschland E-Mail: info@ru-recruitment.de Vertreten durch: Simon Rafiei Kürsat Uzun Muharrem Uzun
Die AGB gelten gegenüber Unternehmern, Unternehmen, Selbstständigen, Freiberuflern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne einer geschäftlichen Zusammenarbeit. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit sie wirksam einbezogen werden und gesetzliche Verbraucherschutzrechte nicht eingeschränkt werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn R&U Recruitment ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Leistungsgegenstand
R&U Recruitment erbringt Dienstleistungen im Bereich Recruiting, Personalvermittlung, Bewerberansprache, Kandidatenvorauswahl, Active Sourcing, Bewerberkoordination und unterstützende Leistungen bei der Besetzung offener Stellen.
Die konkrete Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, einem Einzelvertrag oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Mögliche Leistungen können insbesondere sein:
- Aufnahme und Analyse des Stellenprofils
- Erstellung oder Optimierung von Anforderungsprofilen
- Suche nach passenden Kandidatinnen und Kandidaten
- Ansprache potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten
- Vorqualifizierung und strukturierte Vorauswahl
- Weiterleitung geeigneter Bewerberprofile an den Auftraggeber
- Koordination von Gesprächen
- Unterstützung bei der Kommunikation zwischen Auftraggeber und Kandidaten
- unterstützende Koordination bei internationaler Rekrutierung
- allgemeine Hinweise zu üblichen Abläufen bei Bewerbungs-, Visa-, Anerkennungs- oder Onboarding-Prozessen
R&U Recruitment schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg, keine konkrete Anzahl geeigneter Bewerbungen und keine Einstellung, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Keine Arbeitnehmerüberlassung
R&U Recruitment erbringt keine Arbeitnehmerüberlassung und stellt dem Auftraggeber keine eigenen Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung zur Verfügung.
Kandidatinnen und Kandidaten werden nicht bei R&U Recruitment angestellt, nicht von R&U Recruitment eingesetzt und nicht an den Auftraggeber verliehen. Ein Arbeitsvertrag kommt, sofern eine Einstellung erfolgt, ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Kandidatin bzw. dem jeweiligen Kandidaten zustande.
Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die arbeitsvertragliche Ausgestaltung, den tatsächlichen Einsatz, die Weisungen, die Vergütung, die Sozialversicherung, die Arbeitserlaubnisprüfung und sämtliche Arbeitgeberpflichten.
4. Internationale Rekrutierung und Fachkräfte aus dem Ausland
Soweit R&U Recruitment bei der Rekrutierung von Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Ausland unterstützt, handelt es sich um organisatorische, vermittelnde und koordinierende Leistungen.
R&U Recruitment übernimmt keine Garantie dafür, dass:
- ein Visum erteilt wird,
- ein Aufenthaltstitel erteilt oder verlängert wird,
- eine Arbeitserlaubnis erteilt wird,
- eine berufliche Anerkennung erfolgreich abgeschlossen wird,
- eine Zustimmung der zuständigen Behörden erfolgt,
- eine Einreise möglich ist,
- eine Beschäftigung tatsächlich aufgenommen werden kann,
- ein Familiennachzug möglich ist,
- bestimmte Bearbeitungszeiten eingehalten werden.
Die Entscheidung über Visa, Aufenthaltstitel, Arbeitsmarktzulassungen, Anerkennungen, Berufserlaubnisse und sonstige behördliche Verfahren liegt ausschließlich bei den zuständigen Behörden und Stellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Abschluss eines Arbeitsvertrags und vor Arbeitsaufnahme eigenständig zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob die jeweilige Kandidatin bzw. der jeweilige Kandidat zur Aufnahme der konkreten Beschäftigung berechtigt ist.
R&U Recruitment erbringt keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung, keine Migrationsberatung im Sinne einer verbindlichen Rechtsberatung und keine Beratung, die einer behördlich zugelassenen oder anwaltlichen Tätigkeit vorbehalten ist. Hinweise zu Abläufen, Unterlagen oder typischen Anforderungen erfolgen unverbindlich und ersetzen keine Prüfung durch Behörden, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ausländerbehörden, Anerkennungsstellen oder sonstige zuständige Stellen.
5. Fair-Recruitment-Grundsätze
R&U Recruitment legt Wert auf faire und transparente Rekrutierungsprozesse.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich und rechtlich zulässig etwas anderes vereinbart wurde, werden von Kandidatinnen und Kandidaten keine Vermittlungsgebühren für eine Arbeitgebervermittlung verlangt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Kandidatinnen und Kandidaten transparent über wesentliche Arbeitsbedingungen zu informieren, insbesondere über:
- Arbeitgeber
- Arbeitsort
- Tätigkeit
- Vergütung
- Arbeitszeit
- Vertragsdauer
- Probezeit
- Unterkunft, falls relevant
- notwendige Qualifikationen
- erforderliche Sprachkenntnisse
- erforderliche Unterlagen
- bekannte Kosten oder Eigenanteile
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine irreführenden Angaben zu Stelle, Vergütung, Aufenthaltsperspektive oder Arbeitsbedingungen zu machen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt R&U Recruitment alle für die Leistung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.
Dazu gehören insbesondere:
- Stellenbeschreibung
- Anforderungen an Qualifikation und Berufserfahrung
- Arbeitsort
- Arbeitszeitmodell
- Vergütungsspanne
- gewünschter Starttermin
- Informationen zu Befristung oder Probezeit
- notwendige Sprachkenntnisse
- besondere rechtliche oder behördliche Anforderungen
- Informationen zu Arbeitsbedingungen und Arbeitgeberleistungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, R&U Recruitment unverzüglich zu informieren, wenn:
- eine Stelle nicht mehr verfügbar ist,
- Anforderungen geändert werden,
- Kandidaten direkt kontaktiert werden,
- Gespräche vereinbart werden,
- ein Vertragsangebot gemacht wird,
- ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird,
- eine Kandidatin oder ein Kandidat die Stelle antritt,
- ein Kandidat aus rechtlichen, fachlichen oder sonstigen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden soll.
Verzögerungen, Mehraufwand oder Nachteile, die auf unvollständigen, verspäteten oder falschen Angaben des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten von R&U Recruitment.
7. Kandidatenprofile und Vertraulichkeit
Von R&U Recruitment übermittelte Kandidatenprofile, Kontaktdaten, Lebensläufe, Gesprächsnotizen, Einschätzungen und sonstige Informationen sind vertraulich zu behandeln.
Der Auftraggeber darf diese Informationen nur zur Prüfung einer möglichen Beschäftigung im eigenen Unternehmen verwenden.
Eine Weitergabe an Dritte, verbundene Unternehmen, andere Arbeitgeber oder externe Dienstleister ist nur zulässig, wenn R&U Recruitment und die betroffene Kandidatin bzw. der betroffene Kandidat dem vorher zugestimmt haben oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Kandidatendaten datenschutzkonform zu verarbeiten, nicht länger als erforderlich zu speichern und gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
8. Datenschutz und Bewerberdaten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den jeweils geltenden Datenschutzvorschriften.
R&U Recruitment verarbeitet Bewerberdaten insbesondere zur Durchführung von Recruiting-, Vermittlungs- und Kommunikationsprozessen. Die Übermittlung von Kandidatenprofilen an Auftraggeber erfolgt nur, soweit hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage besteht oder eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.
Der Auftraggeber ist eigenständig dafür verantwortlich, die ihm übermittelten personenbezogenen Daten rechtmäßig zu verarbeiten und eigene Informationspflichten gegenüber Bewerberinnen und Bewerbern zu erfüllen.
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von R&U Recruitment.
9. Vergütung
Die Vergütung von R&U Recruitment ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, einem Einzelvertrag oder einer gesonderten Honorarvereinbarung.
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer anfällt.
Mögliche Vergütungsmodelle können insbesondere sein:
- erfolgsabhängige Vermittlungsprovision,
- monatliche Recruiting-Pauschale,
- Projektpauschale,
- Stundenhonorar,
- Kombination aus Grundpauschale und Erfolgsprovision.
Eine erfolgsabhängige Vermittlungsprovision entsteht, wenn der Auftraggeber mit einer von R&U Recruitment vorgeschlagenen, vorgestellten oder vermittelten Kandidatin bzw. einem entsprechenden Kandidaten einen Arbeitsvertrag, Dienstvertrag, freien Mitarbeitervertrag, Projektvertrag oder eine vergleichbare Zusammenarbeit abschließt.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommt, sofern der Kontakt ursprünglich durch R&U Recruitment angebahnt wurde.
10. Kandidatenschutz und Umgehungsverbot
Kandidatinnen und Kandidaten, die dem Auftraggeber durch R&U Recruitment vorgestellt werden, gelten für einen Zeitraum von 12 Monaten ab erstmaliger Vorstellung als durch R&U Recruitment nachgewiesen.
Schließt der Auftraggeber innerhalb dieses Zeitraums mit einer solchen Person direkt oder indirekt einen Arbeitsvertrag, Dienstvertrag, Projektvertrag oder eine sonstige entgeltliche Zusammenarbeit, ist die vereinbarte Vermittlungsprovision fällig.
Dies gilt auch, wenn die Einstellung über ein verbundenes Unternehmen, eine Tochtergesellschaft, ein Partnerunternehmen oder eine sonstige nahestehende Stelle erfolgt, sofern die Einstellung auf dem durch R&U Recruitment hergestellten Kontakt beruht.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, R&U Recruitment unverzüglich über einen solchen Vertragsschluss zu informieren.
11. Fälligkeit und Zahlung
Rechnungen von R&U Recruitment sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei erfolgsabhängigen Vermittlungsprovisionen ist die Provision, sofern nicht anders vereinbart, mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags oder eines vergleichbaren Vertrags zwischen Auftraggeber und Kandidatin bzw. Kandidat fällig.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist R&U Recruitment berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und erforderliche Mahnkosten geltend zu machen.
12. Ersatzkandidaten und Nachbesetzung
Eine kostenlose Nachbesetzung oder Ersatzsuche ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Wird eine Nachbesetzungsregelung vereinbart, gilt sie nur für den konkret vereinbarten Zeitraum und nur für denselben Arbeitsplatz bzw. dieselbe Position.
Eine Nachbesetzung ist ausgeschlossen, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Gründen beruht, die aus der Sphäre des Auftraggebers stammen, insbesondere:
- Änderung der Stelle,
- Änderung der Vergütung,
- Nichtbereitstellung des Arbeitsplatzes,
- erhebliche Abweichung von den mitgeteilten Arbeitsbedingungen,
- betriebsbedingte Kündigung,
- unzureichendes Onboarding,
- Pflichtverletzungen des Auftraggebers,
- fehlende oder verspätete Mitwirkung bei Visa-, Anerkennungs- oder Einstellungsvoraussetzungen.
13. Keine Garantie für Eignung und Verfügbarkeit
R&U Recruitment prüft Kandidatinnen und Kandidaten nach bestem Wissen auf Basis der verfügbaren Informationen.
R&U Recruitment übernimmt jedoch keine Garantie für:
- fachliche Eignung,
- persönliche Eignung,
- tatsächliche Leistungsfähigkeit,
- Verfügbarkeit,
- langfristige Beschäftigungsdauer,
- Richtigkeit aller Bewerberangaben,
- Zeugnisse, Qualifikationen oder Referenzen,
- behördliche Anerkennung von Abschlüssen,
- Erteilung von Visa oder Aufenthaltstiteln.
Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, eigene Auswahlentscheidungen, Interviews, Referenzprüfungen, Vertragsprüfungen und rechtliche Prüfungen durchzuführen.
14. Absage, Abbruch und Änderung des Auftrags
Der Auftraggeber kann einen Recruiting-Auftrag jederzeit in Textform beenden, sofern keine abweichende Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart wurde.
Bis dahin entstandene Vergütungsansprüche, Pauschalen, Aufwände oder bereits fällige Provisionen bleiben unberührt.
Wird eine Position während eines laufenden Suchprozesses wesentlich geändert, geschlossen oder intern besetzt, ist R&U Recruitment unverzüglich zu informieren. Bereits vereinbarte Pauschalen oder entstandene Aufwände bleiben zahlbar, sofern sie vertraglich vereinbart wurden.
15. Kommunikation und elektronische Übermittlung
Die Kommunikation zwischen R&U Recruitment, Auftraggebern und Kandidaten kann per E-Mail, Telefon, Videocall, Messenger, Bewerbungsplattform oder anderen digitalen Kommunikationswegen erfolgen.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Angebote, Kandidatenprofile, Gesprächsnotizen, Rechnungen und sonstige Unterlagen elektronisch übermittelt werden, sofern keine strengere Form gesetzlich erforderlich ist.
16. Haftung
R&U Recruitment haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet R&U Recruitment nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
R&U Recruitment haftet nicht für Entscheidungen von Behörden, Ausländerbehörden, Botschaften, Konsulaten, Anerkennungsstellen, Arbeitsagenturen, Gerichten oder sonstigen Dritten.
R&U Recruitment haftet nicht für falsche, unvollständige oder verspätete Angaben des Auftraggebers oder der Kandidatinnen und Kandidaten, sofern R&U Recruitment diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
17. Höhere Gewalt und externe Verzögerungen
R&U Recruitment haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen.
Dazu gehören insbesondere:
- behördliche Bearbeitungszeiten,
- Verzögerungen bei Botschaften oder Konsulaten,
- Verzögerungen bei Anerkennungsstellen,
- technische Störungen,
- Krankheit,
- Streik,
- höhere Gewalt,
- Krieg, Krisen oder Reisebeschränkungen,
- fehlende Mitwirkung von Auftraggebern oder Kandidaten,
- Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen.
18. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten.
Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Bewerberdaten, Vertragsinhalte, Vergütungsmodelle, interne Prozesse, Kundeninformationen und nicht öffentliche Unternehmensinformationen.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
19. Referenznennung
R&U Recruitment darf den Auftraggeber nur dann öffentlich als Referenz nennen, wenn der Auftraggeber zuvor zugestimmt hat.
Ohne Zustimmung erfolgt keine Veröffentlichung von Logo, Unternehmensname, Stellenbesetzung oder sonstigen identifizierenden Informationen.
20. Nutzungsrechte an Unterlagen
Von R&U Recruitment erstellte Unterlagen, Texte, Stellenprofile, Suchstrategien, Kandidatenlisten, Auswertungen und Konzepte dürfen vom Auftraggeber nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verwendet werden.
Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Recruiting-Prozesses ist ohne Zustimmung von R&U Recruitment nicht gestattet.
21. Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit eines Auftrags ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.
Ist keine Laufzeit vereinbart, kann der Auftrag von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen in Textform beendet werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt für R&U Recruitment insbesondere vor, wenn:
- der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet,
- der Auftraggeber falsche oder irreführende Angaben macht,
- der Auftraggeber gegen Vertraulichkeits- oder Datenschutzpflichten verstößt,
- der Auftraggeber Kandidaten unter Umgehung von R&U Recruitment einstellt,
- der Auftraggeber diskriminierende, rechtswidrige oder unzumutbare Anforderungen stellt.
22. Diskriminierungsfreie Rekrutierung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorgaben zur Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung einzuhalten.
R&U Recruitment ist berechtigt, Aufträge abzulehnen oder zu beenden, wenn der Auftraggeber Anforderungen stellt, die gegen gesetzliche Diskriminierungsverbote, arbeitsrechtliche Grundsätze oder faire Recruiting-Standards verstoßen.
23. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit ist, soweit gesetzlich zulässig, Mülheim an der Ruhr.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
